BETONGOLDELITE Investment-Call
Weißes Architekturmodell eines Wohnhauses mit Grundriss, Messinglineal und Füller

Ratgeber · Steuern · 7 Min.

Vermietete Immobilie und Steuern: so funktioniert es.

Kurz beantwortet

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung erklärt. Von den Einnahmen werden Werbungskosten abgezogen – AfA, Schuldzinsen, nicht umlagefähige Kosten, Erhaltungsaufwand. Ein Überschuss wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, ein Verlust mit anderen Einkünften verrechnet.

Die Einkunftsart

Mieteinnahmen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt und in der Anlage V erklärt – je Objekt eine eigene Anlage.

Einnahmen

Kaltmiete, vom Mieter gezahlte Betriebskostenvorauszahlungen und -nachzahlungen, Erstattungen, gegebenenfalls Mietgarantiezahlungen.

Werbungskosten

  • AfA auf das Gebäude,
  • Schuldzinsen und Finanzierungsnebenkosten (nicht die Tilgung),
  • Betriebskosten, auch die auf den Mieter umgelegten – die Umlage steht auf der Einnahmenseite,
  • Verwaltungskosten, Kontoführung, Fahrtkosten, Steuerberatung, soweit objektbezogen,
  • Erhaltungsaufwand für Reparaturen und Instandhaltung.

Erhaltung oder Herstellung?

Erhaltungsaufwand ist sofort abziehbar. Herstellungsaufwand – eine wesentliche Erweiterung oder Verbesserung – wird über die AfA verteilt. Achtung in den ersten drei Jahren nach dem Kauf: Liegen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten über 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten (netto), werden sie zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und sind nur noch über die AfA abziehbar.

Verluste

Ein Verlust aus Vermietung wird grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften verrechnet, etwa aus nichtselbstständiger Arbeit. Das ist der Mechanismus hinter dem, was umgangssprachlich „Steuern sparen mit Immobilien“ heißt.

Die Zehnjahresfrist

Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, versteuert den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft. Dabei erhöht die in Anspruch genommene AfA den Gewinn, weil sie die Anschaffungskosten mindert. Nach zehn Jahren ist der Gewinn für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei.

Was Sie dokumentieren sollten

Kaufvertrag mit Kaufpreisaufteilung, Notar- und Grundbuchrechnungen, Darlehensverträge und Zinsbescheinigungen, Hausgeldabrechnungen, Handwerkerrechnungen, Mietverträge und Mieteingänge. Die Einordnung im Einzelfall trifft Ihr Steuerberater.

Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Stand: 27.9.2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand?

Erhaltungsaufwand erhält den bestehenden Zustand – etwa eine Reparatur – und ist in der Regel sofort abziehbar. Herstellungsaufwand erweitert oder verbessert das Gebäude wesentlich und wird über die AfA verteilt.

Was ist die 15-Prozent-Grenze?

Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Umsatzsteuer), gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die AfA verteilt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Wann ist ein Verkauf steuerfrei?

Bei Privatpersonen in der Regel nach Ablauf von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Veräußerung (§ 23 EStG). Innerhalb der Frist ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihr nächstes Investment.

Dreißig Minuten per Video: Ihre Ausgangslage, Ihre Ziele, Ihre Zahlen. Danach wissen Sie, ob eine Kapitalanlage für Sie aufgeht – auch wenn die Antwort nein lautet.

Kostenlos · unverbindlich · per Video · oder direkt: 0157 78829970